Die Gemeinde Walluf erinnert Anwohnerinnen und Anwohner daran, Gehwege und Zugänge regelmäßig von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Ziel der Aufforderung ist es, Unfälle zu vermeiden und sichere Wege für Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollator zu gewährleisten.
Pflichten der Anwohner
Anliegerinnen und Anlieger werden aufgefordert, die Flächen vor ihren Häusern und Wohnungen zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Die Gemeinde betont, dass regelmäßiges Schneeräumen und das Beseitigen von Glättegefahren notwendig sind, damit Wege passierbar bleiben. Bereits wenige Minuten Arbeit können laut Mitteilung genügen, um Gefahren zu reduzieren.
Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmende
Mit dem Räumen der Gehwege soll insbesondere Personen geholfen werden, die auf ebene und ausreichend breite Wege angewiesen sind. Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen und Mobilitätseingeschränkte profitieren demnach besonders von einer zeitnahen Räumung und Streuung. Die Gemeinde nennt die Unfallverhütung als zentrales Motiv für die Bitte um Mithilfe.
Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen
Als rechtliche Grundlage verweist die Verwaltung auf die Straßenreinigungssatzung von Walluf. Die Satzung und nähere Regelungen sind auf der Website der Gemeinde einsehbar. Die Verwaltung bedankt sich in ihrer Mitteilung für das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und appelliert an die Nachbarschaft, durch gemeinsames Handeln die Sicherheit in der Gemeinde zu erhöhen.
Mehr Informationen zur Satzung sind online verfügbar unter: https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/
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