Seit Donnerstag, 6. Februar, gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Die Maßnahme folgt einem Antrag des Ortsbeirats und einer rechtlichen Prüfung durch das Verkehrsdezernat. Nach Angaben der Stadt soll die Begrenzung Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm schützen.
Entscheidung nach Lärmberechnung
Das Umweltamt habe umfangreiche Lärmberechnungen durchgeführt, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen, und damit die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung bestätigt, teilte die Stadt mit. Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, man habe die Rechtslage geprüft und die Regelung nun umgesetzt, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen.
Kowol verwies darauf, dass Menschen ein Recht auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld haben, besonders an Orten, an denen sie wohnen, leben und schlafen oder wo sich Kinder aufhalten. Er betonte, die Verwaltung schütze Menschen vor Lärm, tags und nachts, immer dort, wo Grenzwerte überschritten würden.
Weitere Sperrstellen und Prüfungen in der Stadt
Die Stadt kündigte an, auf weitere Wünsche aus Ortsbeiräten und der Bevölkerung mit vergleichbaren Geschwindigkeitsbegrenzungen zu reagieren. Betroffen sollen demnach unter anderem folgende Abschnitte sein: Bierstadt, Nauroder Straße B455, Hausnummern 59 bis 132; Erbenheim, Barbarossastraße und Wandersmannstraße, Hausnummern 38 bis 54; Biebrich, Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße; Kastel, Wiesbadener Straße; Westend und Bleichstraße, Zietenring; Südost, Frankfurter Straße, Hausnummern 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40; sowie Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.
Unabhängig davon sollen Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten geprüft und umgesetzt werden, wenn Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hintergrund und lokale Auswirkungen
Igstadt war nach Angaben der Stadt besonders vom Durchgangsverkehr betroffen, weshalb der Ortsbeirat die Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert hatte. Die Stadtverwaltung betont, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit ein Mittel zur Verringerung von Verkehrslärm und zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner sei.
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