Das Bundesgerichtshof hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die eine IS-Rückkehrerin betrifft, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde. Die Frau, identifiziert als Nadine K., war in den Jahren 2014 in Syrien und im Irak aktiv und schloss sich dort dem IS an. In einem erschütternden Fall hatte sie gemeinsam mit ihrem Ehemann eine jesidische Frau als Sklavin gehalten, gezwungen zur Hausarbeit und Vergewaltigung.
Das Gericht verhängte ursprünglich eine Haftstrafe von mehr als neun Jahren gegen Nadine K. für ihre Gräueltaten. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof, dass die Länge der Strafe in einer neuen Verhandlung überdacht werden muss. Insbesondere betraf die Revision Fehler in der ursprünglichen Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord.
Diese bahnbrechende Entscheidung führte dazu, dass das Oberlandesgericht Koblenz das Verfahren neu aufnehmen muss, um die angemessene Strafzumessung für Nadine K. erneut zu prüfen. Die Misshandlung und Versklavung einer Jesidin stehen im Mittelpunkt dieses juristischen Verfahrens, das weiterhin für Aufsehen sorgt.