Freitag, 12.12.2025

Kassenärzte-Chef fordert Krankschreibung erst ab dem vierten oder fünften Tag

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Der Verbandschef der deutschen Kassenärzte, Andreas Gassen, hat eine kontroverse Forderung hinsichtlich der Krankschreibungspraxis in Deutschland erhoben. Er plädiert dafür, dass Arbeitnehmer erst ab dem vierten oder fünften Krankheitstag eine ärztliche Krankschreibung vorlegen sollten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, unnötige Arztbesuche zu reduzieren und dadurch das Gesundheitssystem spürbar zu entlasten.

Nach dem aktuellen Gesetz müssen Arbeitnehmer bereits nach drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um sich krankmelden zu können. Gassen argumentiert, dass eine Verlängerung dieser Frist dazu beitragen könnte, die Anzahl der kurzfristigen Krankschreibungen zu reduzieren. Statistiken zeigen, dass von insgesamt 116 Millionen Krankschreibungen pro Jahr etwa 35 Prozent eine Dauer von maximal drei Tagen haben.

Die vorgeschlagene Maßnahme könnte nach Expertenschätzungen das Gesundheitswesen um 1,4 Millionen Arbeitsstunden bzw. 100 Millionen Euro entlasten, wenn nicht notwendige Krankschreibungen vermieden würden. Diese Einsparungen könnten dazu beitragen, Ressourcen sinnvoller einzusetzen und die Effizienz im Gesundheitssystem zu steigern.

Insgesamt könnte die Forderung des Kassenärzte-Chefs dazu beitragen, das Gesundheitssystem nachhaltig zu stabilisieren und den Fokus verstärkt auf die Versorgung von wirklich kranken Patienten zu legen. Die Diskussion um die Neuregelung der Krankschreibungspraxis wird sicherlich weiter anhalten, da verschiedene Interessengruppen ihre Positionen vertreten.

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