Ein Mann aus Guinea hat erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, da die Polizei ohne richterlichen Beschluss sein Zimmer in einem Asylbewerberheim durchsucht hat. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Durchsuchung von Zimmern in Asylbewerberheimen auf und betont den Schutz der Wohnung als Grundrecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Zimmer in Asylbewerberheimen als geschützte Wohnungen gelten. Es wird betont, dass die Polizei normalerweise eine richterliche Anordnung benötigt, um Zimmern zu durchsuchen. Der Anwalt des Mannes argumentierte, dass eine präventive Richterkontrolle bei sensiblen Grundrechten wie dem Schutz der Wohnung von großer Bedeutung ist.
Es wird angemerkt, dass Behörden in der Regel vor geplanten Abschiebungen richterliche Beschlüsse einholen sollten, um den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Die Schlussfolgerung aus diesem Fall ist, dass die Polizei nur bei Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluss in private Zimmer eindringen kann. Die präventive Richterkontrolle spielt eine entscheidende Rolle bei Grundrechtseingriffen, insbesondere beim Schutz der Wohnung.

