Im Rechtsstreit zwischen Condor und Lufthansa um Zubringerflüge hat Condor eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Lufthansa nicht verpflichtet ist, Condor-Passagiere zu bevorzugen. Diese Entscheidung erfolgte nachdem das Bundeskartellamt einen Beschluss aufgehoben hatte, der Condor Anspruch auf Zubringerflüge zusicherte.
Condor prüft nun die Entscheidung des OLG Düsseldorf und erwägt weitere Schritte. Die Lufthansa argumentiert, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war. Dieser Streit, der während der Corona-Pandemie begann, hat nun zu einer klaren gerichtlichen Feststellung geführt: Lufthansa ist nicht dazu verpflichtet, Condor bevorzugt zu behandeln, und die Kündigung der Zusammenarbeit war rechtens.