Dienstag, 16.12.2025

Eltville setzt klare Regeln für Silvesterfeuerwerk und weist Sperrzonen aus

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Die Stadt Eltville am Rhein hat mit Blick auf den Jahreswechsel 2025/2026 die Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk präzisiert. Kleines Feuerwerk der Kategorie 2 ist demnach nur an den Tagen 31. Dezember und 1. Januar erlaubt und nur für Personen ab 18 Jahren. Zudem gelten in mehreren Bereichen der Stadt und ihrer Ortsteile umfassende Verbote.

Erlaubte Zeiten und Altersvorgabe

Feuerwerkskörper der Kategorie 2, die gemeinhin als Kleinfeuerwerk bezeichnet werden, dürfen in Eltville ausschließlich am Silvestertag und am Neujahrstag abgebrannt werden. Die Nutzung ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Stadt verweist damit auf die geltenden rechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit, das Risiko für Unbeteiligte zu begrenzen.

Konkrete Verbotszonen in den Stadtteilen

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen untersagt. Ebenso gilt das Verbot für besonders brandempfindliche Gebäude und Bereiche wie die Altstadt und Fachwerkhäuser. Konkret nennt die Verwaltung folgende Sperrzonen: im Kernstadtbereich die gesamte Altstadt, in Erbach die Fläche von Marktstraße über Markt bis Albrechtstraße sowie Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse, in Hattenheim den Bereich ab Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz und in Martinsthal den Bereich des Lindenplatzes.

Sicherheitsappell und Hinweise der Stadt

Als Begründung für die Ausweisung der Sperrzonen verweist die Stadt auf einen früheren Großbrand in der Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und zu erheblichem Sachschaden geführt hat. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel die Einwohner und Gäste, Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Feier am Rheinufer zu zünden und die Flugrichtung der Raketen aus Sicherheitsgründen zum Rhein zu wählen.

Die Stadt fordert außerdem dazu auf, die Sicherheitsanweisungen der Hersteller zu beachten, Halte- und Parkverbote einzuhalten, damit Zufahrtswege für Rettungskräfte frei bleiben, auf rein knallende pyrotechnische Artikel zu verzichten und anfallenden Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

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