Wegen anhaltender Hitze und Trockenheit hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5, die höchste Gefahrenstufe, erhöht. Die benachbarte Stadt Taunusstein orientiert sich an diesen Einstufungen. Öffentliche Grillplätze bleiben deshalb weiterhin ohne offenes Feuer nutzbar, ein aktueller Waldbrand macht die Brisanz der Lage deutlich.
Warnstufen und regionale Abstimmung
Die Entscheidung zur Erhöhung der Warnstufe folgt nach Angaben der Behörden auf anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge. Taunusstein hat erklärt, sich an den von Wiesbaden veröffentlichten Warnstufen zu orientieren, weil die Regionen räumlich eng beieinander liegen. Als Beispiel für die aktuelle Gefährdung führte die Stadt einen Brand an, der am Mittwoch, 5. August, im Bereich zwischen Bad Schwalbach, Ortsteil Hettenhain, und Taunusstein, Ortsteil Seitzenhahn, ausgebrochen ist. Der Vorfall zeigt nach Auffassung der Behörden, wie schnell aus der allgemeinen Gefahr eine konkrete Lage werden kann.
Beschränkungen auf Grillplätzen und in Waldnähe
Das Entzünden von Feuer und Grillen ist auf den drei städtischen Grillplätzen Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, Hambach und Im Maisel in Neuhof weiterhin verboten. Die Plätze können nach vorheriger Reservierung für Picknicks und Aufenthalte genutzt werden, solange kein offenes Feuer entfacht wird. Die Ordnungspolizei kontrolliert die Plätze regelmäßig.
Zusätzliche Einschränkungen gelten für Gaststätten und Kleingärten, die bis zu 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen. Auf diesen Grundstücken sind das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt, ebenso das Abbrennen von Schnittgut.
Landesweite Lage und Einsatzmaßnahmen
Das Hessische Forstministerium hatte bereits am Montag, 3. August, die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Nach Aussage des Ministeriums haben örtliche Niederschläge keine nachhaltige Entspannung gebracht. Für das laufende Jahr werden rund 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von insgesamt etwa 165 000 Quadratmetern angegeben. Die Forstverwaltung will besonders gefährdete Waldbereiche verstärkt überwachen, ihre technische Einsatzbereitschaft sicherstellen und die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen intensivieren.
Verhaltensregeln und Überwachung
Zum Schutz der Wälder gilt ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen frei bleiben. Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder Feuer bemerkt, wird gebeten, unverzüglich den Notruf 112 zu informieren. Die Stadt gibt an, die Entwicklung der Brandgefahr laufend zu beobachten und aktuelle Informationen zu den Warnstufen zu veröffentlichen.
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