Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 8 (BTV‑8) in einem Betrieb im Saarpfalz‑Kreis hat die zuständige Behörde die bestehende Sperrzone ausgeweitet. In der Folge gehört nun der gesamte Rheingau‑Taunus‑Kreis (RTK) zur mindestens 150 Kilometer großen Sperrzone, obwohl dort bislang kein Fall nachgewiesen wurde.
Sperrzone und Folgen für Tierverkehr
Der Befund eines infizierten Kalbes im Saarpfalz‑Kreis löste nach Vorgaben der Europäischen Union die Einrichtung einer Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb aus. Innerhalb dieser Zone gelten Beschränkungen für den Transport und Handel von empfänglichen Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen. Für die Verbringung von Tieren aus der Sperrzone heraus wurden entsprechende Verbringungsbeschränkungen angeordnet; innerhalb der Zone selbst bestehen nach Angaben der Behörden derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen.
Der Rheingau‑Taunus‑Kreis weist nach Mitteilung der Kreisverwaltung bislang keine Infektionen mit BTV‑8 auf. Tierhalterinnen und Tierhalter werden dennoch aufgefordert, bei Verdachtssymptomen umgehend den Hoftierarzt zu informieren und die geltenden Verordnungsvorgaben zu beachten. Konkrete Hinweise zu den Verbringungsregeln stellt der Kreis auf seiner Website zur Verfügung.
Übertragung und Krankheitsbild
Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine, blutsaugende Gnitzen übertragen und betrifft vor allem Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen sowie Kameliden wie Lamas und Alpakas. Erkrankte Tiere zeigen häufig hohes Fieber, Schwäche sowie Entzündungen an Haut und Schleimhäuten, insbesondere im Kopfbereich, an den Geschlechtsorganen, den Zitzen und an den Klauenrändern. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt nur gelegentlich bei Schafen auf. In schweren Verläufen kann die Infektion tödlich enden. Für den Menschen gilt die Krankheit als ungefährlich; Fleisch und Milchprodukte können demnach ohne Bedenken verzehrt werden.
Impfempfehlung und Erfahrungen aus dem Vorjahr
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt empfiehlt die Impfung empfänglicher Tierarten gegen die Serotypen 3, 4 und 8. Im vergangenen Jahr führte der Serotyp BTV‑3 in Hessen zu erheblichen Verlusten in der Tierhaltung; durch eine groß angelegte Impfkampagne mit rund 170.000 geimpften Rindern, 80.000 Schafen und 4.000 Ziegen konnte das Infektionsgeschehen 2025 spürbar zurückgedrängt werden. Diese Erfahrung wird von den Behörden als Grundlage für die aktuellen Empfehlungen genannt.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben, zu Verbringungsregeln und zum Umgang mit Verdachtsfällen bieten die Seiten des Rheingau‑Taunus‑Kreises und des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.
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