Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom Samstag 17. Januar erlaubt es ab Sonntag 18. Januar auch größeren Betrieben, Geflügel wieder ins Freie zu lassen. Bereits im Dezember waren die Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.
Grund für die Aufhebung
Die Stadt begründet die Maßnahme damit, dass sich das Seuchengeschehen in Wiesbaden beruhigt habe. Mit dem Schritt folgt Wiesbaden anderen Kreisen in Hessen, die ihre Einschränkungen zuvor reduziert hatten. Die Allgemeinverfügung regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens und macht die Aufhebung der generellen Stallpflicht verbindlich.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend
Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht betont die Stadt, dass weiterhin strikte Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Risiko eines erneuten Erregereintrags zu verringern. Konkret müssen Geflügelhalter ihren Bestand durch geeignete Maßnahmen schützen, zum Beispiel durch das Tragen von Schutzkleidung, durch Schadnagerbekämpfung sowie durch regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Informationen und weitere Schritte
Die genauen Anforderungen und Empfehlungen sind nach Angaben der Stadt auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden unter den Informationen zur Tierseuchenüberwachung und zur aviären Influenza einsehbar. Die lokale Verwaltung wird das Seuchengeschehen weiter beobachten und behördliche Vorgaben bei Bedarf anpassen.
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